Kulturgüterschutz

Der Rechtsschutz des kulturellen Erbes ist ein stetig wachsender und komplexer Rechtsbereich mit interdisziplinärem Charakter, der ziviles Recht, öffentliches Recht und Strafrecht verbindet. Er ist auf allen Ebenen der Rechtsordnung präsent – vom Völkerrecht über das Europarecht bis hin zum nationalen Recht. Zahlreiche internationale Abkommen, die neben europäischen und nationalen Gesetzen zu beachten sind, schaffen einen vielschichtigen und oft unübersichtlichen Rechtsrahmen für Sammler, Museen, Galerien, Auktionshäuser und Stiftungen. Unsrer besonderer Schwerpunkt liegt im Antikenrecht, das den Schutz archäologischer Kulturgüter als eigenständigen Bereich innerhalb des Kulturgüterschutzes sicherstellt.

Der Kulturgüterschutz ist Iras Leidenschaft und Fachgebiet. Sie hat sich schwerpunktmäßig auf das Antikenrecht spezialisiert und berät Sie kompetent in folgenden Bereichen:

  • Rückführung von Kulturgütern

  • Eigentums- & Besitzrechte

  • Sammlungen

  • Leihgabe Verträge

  • Import- und Exportverfahren

  • Museumsrecht

  • Ausgrabungs- und Forschungsrechte

  • Baurechtliche Schutzmassnahmen.

Veröffentlichungen

Vorträge & Lehrveranstaltungen

Hellenic Society for Law & Archaeology

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