• Für den Besitz von Olivenbäumen gilt ab 2027 eine Meldepflicht

    Besitzer einer Landfläche mit über 21 Olivenbäumen müssen diese zukünftig in ein neu eingeführtes Register eintragen. Ist ein Olivenhain einmal in dem Register eingetragen, ist anschließend jedes Jahr zwischen dem 1.10. und dem 31.5., unmittelbar nach der Ernte, der Ernteertrag zu melden, und zwar auch dann, wenn keine Ernte erzielt wurde.

    Ausgabe 1017 - 22. April bis 28. April 2025

  • Griechisches Mietrecht 2026: Neue Regeln für Mieter und Vermieter

    Im Jahr 2026 treten im griechischen Mietrecht drei wesentliche Änderungen in Kraft. Sie betreffen den Zahlungsverkehr, das Räumungsverfahren und die Besteuerung von Mieteinnahmen.

    Ausgabe 1009 - 18. Februar bis 24. Februar 2026

  • Die neue Straßenverkehrsordnung: Wiederholte Verstöße werden schärfer geahndet

    Am 13. September trat in Griechenland die verschärfte Straßenverkehrsordnung (KOK) in Kraft. Ziel ist es u. a., die Verkehrssicherheit durch höhere Strafen zu verbessern und Unfälle zu reduzieren. Dabei werden Fahrverbote häufiger verhängt; der bis jetzt verbreitete Entzug der Kennzeichen wird hingegen seltener verordnet. Neu ist die Regelung des „Rückfalls“, bei der wiederholte Verstöße die Strafen erheblich verschärfen.

    Ausgabe 998 - 26. November bis 2. Dezember 2025

  • Die neue Straßenverkehrsordnung: Strenge Regeln auf Griechenlands Straßen

    Die Regelungen betreffen nicht nur Auto-, Motorrad- und Radfahrer, sondern auch Fußgänger, Fahrzeuginsassen und Berufskraftfahrer – kurzum alle, die aktiv oder passiv am Straßenverkehr teilnehmen.

    Ausgabe 997 - 19. November bis 25. November 2025

  • Die neue, einheitliche Bürger-ID betrifft auch Ausländer mit Griechenlandbezug

    Griechenland ist europaweit einer der Vorreiter bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Im Juni hat nun das Ministerium für digitale Verwaltung und E-Government die einheitliche Bürger Identifikationsnummer angekündigt.

    Ausgabe 979 - 9. Juli bis 15. Juli 2025

  • „Deadline“ für Brandschutzmaßnahmen: Die Frist läuft Ende April vorläufig ab

    Um die inzwischen immer bedrohlichere Brandgefahr einzudämmen, wurde im Dezember 2023 ein Gesetz erlassen, wonach Grundstückseigentümer jährlich den Pflanzenbewuchs lichten und Brennmaterial von ihren Grundstücken entfernen müssen. Eine Erklärung zur Erfüllung dieser Pflicht ist jeweils bis zum 30. 4. in ein digitales Register einzutragen. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, drohen hohe Strafen.

    Ausgabe 968 - April bis 29. April 2025

  • Die sogenannte „ΚΑΕΚ”: Jede Immobilie hat ihre Kataster-Identifikations-Nummer

    Mit der Einführung des neuen Katastersystems wurde das gesamte Land in Flurstücke (Parzellen) aufgeteilt. Jede Parzelle erhielt eine eigene (Kataster-) Identifikations- Nummer, die sog. KAEK. So wie jeder Bürger eine Steuernummer hat, so hat jede Immobilie eine KAEK, mit der diese identifiziert werden kann. Diese Nummer sollte jeder Eigentümer oder sonstiger Berechtigter (z. B. jemand, der ein Nutzungsrecht hat) kennen, denn sie wird bei fast allen Transaktionen oder sonstigen Rechtsakten, die eine Immobilie betreffen, angegeben werden müssen.

    Ausgabe Nr. 960 - 9. Februar bis 25. Februar 2025

  • Gerichtsentscheidungen im Immobiliensektor: Bebaubarkeit innerhalb eines Stadtgebietes

    Nachdem im ersten Teil dieses Beitrags über zwei neue Gerichtsentscheidungen das Urteil über die Bebaubarkeit von Grundstücken, die sich außerhalb ausgewiesener Stadtbzw. Baugebiete befinden, dargestellt wurde, geht es in diesem Teil um das zweite der zwei wichtigen Urteile zur Bebaubarkeit von Grundstücken.

    gabe Nr. 956 - 22. Januar bis 28. Januar 2025

  • Zwei neue Gerichtsentscheidungen zur Bebaubarkeit: Der griechische Immobilienmarkt hält den Atem an

    Zwei wichtige Urteile des höchsten Verwaltungsgerichtes Griechenlands (Symvoulio tis Epikratias) haben dem griechischen Immobilienmarkt schlaflose Nächte bereitet. Das erste Urteil befasst sich mit der Bebaubarkeit von Grundstücken, die sich außerhalb ausgewiesener Stadt- bzw. Baugebiete befinden. Das zweite Urteil betrifft den Baukoeffizienten (d. h. wie viele Quadratmeter auf einem Grundstück gebaut werden dürfen) und die erlaubte Höhe eines Gebäudes, das sich innerhalb eines Stadtgebietes befindet. Die Urteile haben u. a. zur Folge, dass Grundstücke nicht mehr bebaut bzw. schon erlassene Baugenehmigungen aufgehoben werden können.

    Ausgabe Nr. 955 - 15. Januar bis 21. Januar 2025

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