EN | DE

KULTUR- UND ANTIKENRECHT

Das Kulturrecht ist ein sich ständig entwickelnder, komplexer Rechtsbereich. Zahlreiche internationale Abkommen die neben europäischen und nationalen Gesetzen zu beachten sind, gestalten einen eher unübersichtlichen Rechtsrahmen für Sammler, Museen, Galerien, Auktionshäuser und Stiftungen.

Dabei führt der besondere Schutz den archäologische Kulturgüter genießen dazu, dass das Antikenrecht einen besonderen, umfangreichen Zweig des Kulturrechts darstellt. Rechtsberatung in Fragen die archäologische Kulturgüter tangieren, so z. B.:

  • Restitutionsfragen

  • Sammlungen

  • Leihgabe-Verträge

  • Baurechtliche Maßnahmen

  • Import- und Exportverfahren

  • Eigentums-, Verkaufs- und Besitzrechte

  • Ausgrabungs- und Forschungsrechte

  • Steuerrechtliche Fragen

  • Museumsrecht, sowie Vereins- und Stiftungsrecht

HELLENIC SOCIETY FOR LAW AND ARCHAELOGY

Ira Kaliampetsos gründete 2006 die Hellenic Society for Law and Archaeology, eine NRO die sich mit den rechtlichen Aspekten des Schutzes archäologischer Kulturgüter beschäftigt.